Wir wollen pflegebedürftige Menschen in den unten angeführten Bereichen versorgen und unterstützen.
Die unten angeführten Leistungen sind nur ein Auszug und können jederzeit von uns angepasst werden müssen.
Die Erbringung der Leistung erfolgt in Form der Bezugspflege.
Grundpflege
Hilfe bei der Körperpflege
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
An-/Ablegen von Körperersatzstücken
An-/Auskleiden
Teilwaschen/Ganzkörperpflege
Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege
Rasieren, Kämmen, Hautpflege
Hilfe bei Baden oder Duschen
Haar- und/oder Nagelpflege
Lagern/Mobilisierung/Transfer
Betten machen / Wechseln der Bettwäsche
Mundgerechtes Herrichten der Nahrung
Hilfe beim Essen und Trinken
Begleitung bei Aktivitäten
Zubereitung einer warmen Mahlzeit
Erstbesuch
Hilfestellung beim Verlassen und
Wiederaufsuchen der Wohnung
Behandlungspflege
(Verordnung durch den behandelnden Arzt)
Wundverband anlegen oder wechseln
Dekubitusbehandlung
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Kompressionsverband anlegen
Abgabe von Medikamenten,
Flüssigkeitsbilanzierung
Richten von Medikamenten im
Wochendispenser
Blutzucker- und Blutdruckmessung
Infusion
Anleitung bei der Behandlungspflege
in der Häuslichkeit
Pflegeberatung und Qualitätskontrolle für Pflegegeldbezieher und Angehörige
Im § 37 SGB XI ist festgelegt, dass Pflegegeldbezieher sich in regelmäßigen Abständen einer Qualitätskontrolle unterziehen müssen bzw. die beratende Unterstützung eines zugelassenen Pflegedienstes in Anspruch nehmen müssen. Dies wird von uns geleistet.
Schulung von pflegenden Angehörigen
Wir beraten und schulen pflegende Angehörige. Vor allem am Anfang einer eintretenden Pflegesituation oder bei Änderungen (z.B. bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes) können diese auf unser Fachwissen zurückgreifen.
(125 Euro monatlich)
Verhinderungspflege bei Abwesenheit / Urlaub der pflegenden Angehörigen
Wir versorgen unsere Kunden im Rahmen der Verhinderungspflege gemäß ihren gesetzlichen Ansprüchen und beraten sie auch über die gesetzlichen Möglichkeiten.
Betreuungs-, Entlastungs-, und Hauswirtschaftsleistungen nach §45b
Das Gesetz regelt, dass Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist einen zusätzlichen Anspruch haben:
Allen Pflegebedürftigen steht ein Grundbetrag von monatlich 131Euro zu, der jetzt auch für Entlastungs-, und Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung, Fensterputzen, Waschen der Wäsche) verwendet werden kann. Zusätzlich können auch die Leistung der Verhinderungspflege und ggf. der hälftigen Betrag der Kurzzeitpflege dafür einsetzt werden, wenn diese Leistungen nicht anderweitig verwenden werden. Diese Leistungen erbringen wir.
Ambulanter Pflegedienst Richard Breininger GmbH
Neufahrner Strasse 14
85375 Neufahrn/Grüneck
Tel.: +08165 97 00 2-60
Fax.: +08165 97 00 2-59