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Wir wollen pflegebedürftige Menschen in den unten angeführten  Bereichen versorgen und unterstützen.

Die unten angeführten Leistungen sind nur ein Auszug und können jederzeit von uns angepasst werden müssen.

Die Erbringung der Leistung erfolgt in Form der Bezugspflege.

Grundpflege

 

Hilfe bei der Körperpflege 

Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes

An-/Ablegen von Körperersatzstücken

An-/Auskleiden

Teilwaschen/Ganzkörperpflege

Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege

Rasieren, Kämmen, Hautpflege

Hilfe bei Baden oder Duschen

Haar- und/oder Nagelpflege

Lagern/Mobilisierung/Transfer 

Betten machen / Wechseln der Bettwäsche

Mundgerechtes Herrichten der Nahrung

Hilfe beim Essen und Trinken

Begleitung bei Aktivitäten

Zubereitung einer warmen Mahlzeit

Erstbesuch

Hilfestellung beim Verlassen und

Wiederaufsuchen der Wohnung

Behandlungspflege

 

(Verordnung durch den behandelnden Arzt)

 

Wundverband anlegen oder wechseln

Dekubitusbehandlung

Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

Kompressionsverband anlegen

Abgabe von Medikamenten, 

Flüssigkeitsbilanzierung

Richten von Medikamenten im 

Wochendispenser

Blutzucker- und Blutdruckmessung

Infusion

Anleitung bei der Behandlungspflege

in der Häuslichkeit

Pflegeberatung und Qualitätskontrolle für Pflegegeldbezieher und Angehörige

 

Im § 37 SGB XI ist festgelegt, dass Pflegegeldbezieher sich in regelmäßigen Abständen einer Qualitätskontrolle unterziehen müssen bzw. die beratende Unterstützung eines zugelassenen Pflegedienstes in Anspruch nehmen müssen. Dies wird von uns geleistet.

Schulung von pflegenden Angehörigen

 

Wir beraten und schulen pflegende Angehörige. Vor allem am Anfang einer eintretenden Pflegesituation oder bei Änderungen (z.B. bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes) können diese auf unser Fachwissen zurückgreifen.

(125 Euro monatlich)

Verhinderungspflege bei Abwesenheit / Urlaub der pflegenden Angehörigen

 

Wir versorgen unsere Kunden im Rahmen der Verhinderungspflege gemäß ihren gesetzlichen Ansprüchen und beraten sie auch über die gesetzlichen Möglichkeiten.

Betreuungs-, Entlastungs-, und Hauswirtschaftsleistungen nach §45b

 

Das Gesetz regelt, dass Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist einen zusätzlichen Anspruch haben:

Allen Pflegebedürftigen steht ein Grundbetrag von monatlich 131Euro zu, der jetzt auch für Entlastungs-, und Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung, Fensterputzen, Waschen der Wäsche) verwendet werden kann. Zusätzlich können  auch die Leistung der Verhinderungspflege und ggf. der hälftigen Betrag der Kurzzeitpflege dafür einsetzt werden, wenn diese Leistungen nicht anderweitig verwenden werden. Diese Leistungen erbringen wir.

Ambulanter Pflegedienst Richard Breininger GmbH

 

Neufahrner Strasse 14

85375 Neufahrn/Grüneck

 

Mail: info@pflege-breininger.de

Tel.: +08165 97 00 2-60

Fax.: +08165 97 00 2-59